Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bernhardswald Am Seeacker“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
Er beinhaltet die Flurnummern 249 und 249/5 der Gemarkung Bernhardswald und wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: FlNr. 247 und 248, Gemarkung Bernhardswald
Im Westen: FlNr. 249/3 und 57, Gemarkung Bernhardswald
Im Süden: FlNr. 60/1, 60/4, 60/3, 60 und 59, Gemarkung Bernhardswald
Im Osten: FlNr. 250 und 63/1, Gemarkung Bernhardswald
und ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bernhardswald Am Seeacker“.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Ingenieurbüro für Bauwesen M. Wöhrmann, Schlehenstr. 13 A in 93095 Hagelstadt beauftragt.
Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Die Gemeinde Bernhardswald beabsichtigt mit dem vorliegenden Bebauungsplan aufgrund der starken Nachfrage nach Baugrundstücken die Wohngebiete im Ortsteil Bernhardswald zu erweitern.
Folgende baulichen Strukturen sind geplant:
Die Baugebietsausweisung soll Siedlungsraum für 10 Parzellen schaffen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind keine umweltrelevanten Sachverhalte erkennbar, so dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch, dem Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5, Satz 3 und § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch abgesehen wird.