Aufhebung der Stallpflicht auch im Beobachtungsgebiet

04. Mai 2021: Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Geflügelpestverordnung; Aufhebung von Allgemeinverfügungen

Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regensburg vom 05.03.2021 und 30.03.2021 wurde jeweils aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb auf dem Gebiet des Landkreises Schwandorf ein Beobachtungsgebiet für Teile des Landkreises Regensburg festgelegt. Betroffen hiervon waren die Gemeinden Regenstauf und Bernhardswald.

 Zwischenzeitlich ist die Geflügelpest in den Ausbruchsbetrieben erloschen. Die beiden Allgemeinverfügungen vom 05.03.2021 und 30.03.2021 werden daher aufgehoben.