Bekanntmachung: Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Einleitung aus den beiden Regenüberlaufbecken sowie für die Abwasserbehandlungsanlage Bernhardswald in das Bachhöfbächl und in den Wenzenbach

24. August 2022: Die Gemeinde Bernhardswald beantragt die Neuerteilung einer wasserrechtlich gehobenen Erlaubnis für die Einleitungen aus den beiden Regenüberlaufbecken Nord-Weihertal und West-Bahnhofstraße sowie für die Abwasserbehandlungsanlage Bernhardswald in das Bachhöfbächl und in den Wenzenbach (Fl. Nr. 230, 196/7, 450, Gemarkung Bernhardswald).

Die gehobene Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser aus der Abwasserbehandlungsanlage Bernhardswald in den Wenzenbach vom 13.12.2002, Az.: IV/1-4-632/G wurde durch mehrere Bescheide bereits geändert. Die Einleitungen aus den Regenüberlaufbecken RÜB 1 – Weihertalstraße und RÜB 2 Bahnhofstraße wurden mit Änderungsbescheid vom 24.01.2013, Az.: S31-4-632/G ergänzt. Mit Bescheid vom 01.02.2022 wurde der Gemeinde Bernhardswald eine beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Abwasserbehandlungsanlage Bernhardswald in den Wenzenbach sowie für das Einleiten aus den Regenüberlaufbecken RÜB 1 – Weihertalstraße und RÜB 2 – Bahnhofstraße bis zum 31.03.2023 erteilt.

Mit Schreiben vom 17.06.2022 beantragt die Gemeinde Bernhardswald die Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis für folgende Einleitungen:

  • E1 Niederschlagswasser aus der Mischwasserentlastungen RÜ 1 und RÜB 1 in das Bachhöfbächl (Fl. Nrn. 230, 196/7, Gemarkung Bernhardswald)
  • E2 Niederschlagswasser aus der Mischwasserentlastung RÜB 2 in den Wenzenbach (Fl. Nr. 450, Gemarkung Bernhardswald)
  • E3 gereinigtes Abwasser aus der Abwasserbehandlungsanlage in den Wenzenbach (Fl. Nr. 1189/5, Gemarkung Bernhardswald)

Der vollständige Bekanntmachungstext kann HIER eingesehen werden.

Die Antragsunterlagen sind im Rathaus der Gemeinde Bernhardswald, Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald, vom 01.09.2022 bis einschließlich 30.09.2022 während der Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt. Etwaige Einwendungen sind bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, jedoch bis spätestens 17.10.2022 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Bernhardswald, Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald oder beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, zu erheben.

Aufgrund Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes wird der Bekanntmachungstext auch auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg unter http://www.landkreisregensburg.de/Landratsamt/OeffentlicheBekanntmachungen.aspx eingestellt.

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Obermeier, Lisa
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