Energie-Entlastungen für Privathaushalte
Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise sind im Dezember 2022 Härtefallhilfen für Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger beschlossen worden. Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder Mieter eines Privathaushalts. Wird eine Feuerstätte zentral für mehrere Haushalte betrieben, sind Vermieter oder Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt. Diese müssen die Härtefallhilfen dann an die Privathaushalte weitergeben. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt ab sofort einen Rechner bereit, mit dem Privathaushalte bereits jetzt berechnen können, ob und in welcher Höhe ihnen Hilfen zustehen. Außerdem wurde ab 3. April 2023 eine Info-Hotline für interessierte Bürgerinnen und Bürger freigeschalten.
Voraussetzung für den Erhalt von Härtefallhilfen ist, dass die Kosten mehr als doppelt so hoch sind als der bundeseinheitliche Referenzpreis. Ist das der Fall, werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent erstattet. Der Erstattungsbetrag muss mindestens 100 Euro je Privathaushalt betragen. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle.
Weitere Informationen und der Rechner sind hier zu finden: