Förderung für Schulbedarf beantragen
07. Juni 2022: Anspruchsberechtigt sind Eltern von Schülerinnen und Schülern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu einer der folgenden Gruppen gehören: Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Bezieher von Sozialhilfe, Bezieher von Asylbewerberleistungen, Berechtigte von Kinderzuschlag sowie Wohngeldberechtigte.