Instandsetzung Gemeindewege

12. April 2021: Sanierung von unbefestigten gemeindlichen Wegen nur nach schriftlichem Antrag.

Aufgrund von negativen Rückmeldungen und Mitteilungen aus der Bürgerschaft, werden nur noch diejenigen gemeindlichen unbefestigten Wege nach den Wintermonaten wieder instandgesetzt, zu denen der Gemeinde von Anliegern ein schriftlicher Antrag per Post oder Mail an gemeinde.bernhardswald@bernhardswald.de vorliegt.

Die Anträge können von 15. April 2021 bis 15. Mai 2021 eingereicht werden. Ob und wie der gemeindliche Weg wieder instandgesetzt wird, entscheidet abschließend die Gemeinde.

Wir bitten für diese neue Vorgehensweise um Ihr Verständnis.