Zusammenfassung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.10.2021

22. Oktober 2021: Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Nord-ost", hier: Festlegung der Solarmindestfläche

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.09.2021 beschlossen, eine Solarpflicht in die Festsetzung mit aufzunehmen.

Um die Solarpflicht in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes übernehmen zu können, ist eine Solarmindestfläche festzulegen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Grundrechtseingriffe in Bezug auf die Eigentumsfreiheit einschließlich der Baufreiheit angemessen sind.

Der Gemeinderat spricht sich deshalb einstimmig dafür aus, dass Im gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplans die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zu mindestens 50% mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten (Solarmindestfläche) sind. Werden auf einem Dach Solarwärmekollektoren installiert, so kann die hiervon beanspruchte Fläche auf die zu realisierende Solarmindestfläche angerechnet werden. Dachfläche bedeutet dabei die gesamte Fläche bis zu den äußeren Rändern des Daches bzw. aller Dächer (in m²) der Gebäude und baulichen Anlagen, die innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) in der jeweiligen Parzelle des Bebauungsplans errichtet werden. Nutzbar ist derjenige Teil der Dachfläche, der für die Nutzung der Solarenergie aus technischen und wirtschaftlichen Gründen verwendet werden kann. Der nutzbare Teil der Dachfläche ist in einem Ausschlussverfahren zu ermitteln. Danach sind von der Dachfläche die nicht nutzbaren Teile (in m²) abzuziehen z.B. Dachflächen im Norden, beschattete Teile der Dächer durch Nachbargebäude oder Bäume oder Dachnutzungen wie Dachgauben, Entlüftungsanlagen, etc.

Bauleitplanung: 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Nordost", Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Durch die Ergänzung der textlichen Festsetzung um die Solarpflicht, ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange notwendig. Der Planentwurf wurde in der heutigen Sitzung genehmigt. Gleichzeitig muss der Satzungsbeschluss in einen Auslegungsbeschluss umgewandelt werden. Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer erneuten Auslegung zu. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Bay. Mobilfunk-Förderprogramm; Erneute Beratung und Beschlussfassung über Ausschreibungsunterlagen zur Bestimmung eines Konzessionärs

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 14.07.2021 mit den vorgelegten Unterlagen der Auftragsbekanntmachung und des Baukonzessionsvertrages das förmliche Ausschreibungsverfahren zu eröffnen und zu durchlaufen. Die Ausschreibung dient dazu, einen Konzessionär zu finden, welcher im Rahmen der Bay. Mobilfunkförderrichtlinie für die Gemeinde Bernhardswald einen Mobilfunkmasten baut und betreibt.

Nach dem Beschluss im Juli fanden diverse Abstimmungsrunden mit dem Mobilfunkzentrum Bayern und ein Erfahrungsaustausch mit Hr. Meyer von der LNI GmbH statt. Auch ein gemeinsamer Videocall aller Beteiligten fand am 01.09.2021 statt. Durch die neuen Diskussionen und den Erfahrungsaustausch spricht der Gemeinderat einstimmig dafür aus, dass die Laufzeit anstatt 7 Jahre nun 15 Jahre betragen soll. Außerdem hat der Konzessionär nun die ersten 7 Jahre die Möglichkeit den Mast der Gemeinde abzukaufen – es besteht darin keine Verpflichtung mehr. Damit möchte man die Angebotsabgabe interessanter gestalten.

Beratung und Beschlussfassung; Änderung Zweckvereinbarung Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter

Die Zweckvereinbarung Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter trat zum 01.04.2016 in Kraft. Das gemeinsame Projekt stellt ein Beispiel für gelungene interkommunale Zusammenarbeit dar und hat bayernweit als „Regensburger Modell“ Beachtung gefunden.

Geändert wurde die Zweckvereinbarung zuletzt im Jahr 2018. Jetzt sollen erneut Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen:

- Neuaufnahme des Marktes Schierling
- Die Zweckvereinbarung unterliegt 2023 der Umsatzsteuer
- Frau Landrätin Tanja Schweiger soll bevollmächtigt werden, die Gemeinden und Zweckverbände bei weiteren Anpassungen der Zweckvereinbarung und Kostenvereinbarung zu vertreten, wenn bei der Anpassung ausschließlich neue Mitglieder hinzukommen. Dies dürfte in Zukunft nur noch selten der Fall sein, da nunmehr alle Gemeinden und ein Großteil der Zweckverbände Mitglieder sind.

Der Gemeinderat stimmt den Änderungen einstimmig zu.

Beratung und Beschlussfassung; Erstellung eines Kernwegenetzkonzeptes für die ILE Vorderer Bayerischer Wald

Über die „Finanzierungsrichtlinie ländliche Entwicklung in Bayern – FinR-LE 2019“ kann die ILE-Region Fördermittel beim Amt für ländliche Entwicklung beantragen, um ein interkommunales Kernwegenetzkonzept in der ILE-Region zu erstellen. Der Fördersatz liegt voraussichtlich bei 70 %.

Das Kernwegenetzkonzept wird von einer externen Firma in enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungen erstellt. Bei der Erstellung werden relevante Akteure wie z.B. die Landwirtschaft, die Landkreise und Umweltbehörden eingebunden. Im Konzept werden zunächst alle landwirtschaftlichen Wege und untergeordnete Gemeindeverbindungsstraßen aufgenommen und deren Zustand beurteilt. Im nächsten Schritt wird die Bedeutung der Straßen durch eine Priorisierung festgelegt, zudem wird festgelegt, welche Straßen als Kernwege ausgebaut werden können. Abschließend enthält das Konzept Umsetzungsvorschläge. Die Dauer der Erstellung wird vom ALE mit bis zu 3 Jahren angesetzt.

Der Gemeinderat befürwortet die Erstellung eines gemeinsamen Kernwegenetzkonzeptes in der ILE-Region Vorderer Bayerischer Wald und beschließt dies positiv.

Im Falle eines positiven Förderbescheides unterstützt der Gemeinderat die Erstellung eines Kernwegenetzkonzeptes. Nach paritätischer Aufteilung trägt die Gemeinde Bernhardswald den entsprechenden Eigenanteil.

Grundstücksangelegenheiten; Beratung und Beschlussfassung über Errichtung eines Dirt-Bike-Parks

Der Gemeindeverwaltung Bernhardswald liegen zwei Anträge auf Bau eines Dirt-Bike-Parks von Jugendlichen der Gemeinde Bernhardswald vor.

Der erste Antrag wurde von Jugendlichen aus Bernhardswald gestellt. Diese wünschen sich einen Dirt-Bike-Park mit fünf Strecken und diversen Absprungmöglichkeiten. Die jungen Erwachsenen zeigen der Gemeinde Bernhardswald auf, dass vor kurzem ein neuer Spielplatz für die jüngere Altersgruppe gebaut wurde und das Jugendalter hier zu kurz käme. Deshalb treten sie mit einer Unterschriftensammlung an Herrn Bürgermeister Obermeier heran, um hier eine gewisse Gleichberechtigung zu schaffen und ihr Interesse an neuen Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche in Bernhardswald aufzuzeigen.

Der zweite Antrag wurde von jungen Erwachsenen aus Hinterappendorf und Lambertsneukirchen gestellt. Hier wurde vorgeschlagen, den Dirt-Bike-Park auf dem Spielplatz-/Bolzplatzgelände neben dem neuen Feuerwehr-Geräte-Haus zu erbauen. Die Jugendlichen bieten für die Planung und Gestaltung des Dirt-Bike-Parks der Gemeinde; Ihre Unterstützung an.

Der Gemeinderat diskutierte mögliche Flächen im Gemeindegebiet und nahm den Sachverhalt zur Kenntnis. Er sprach sich mehrheitlich dafür aus, dass ein oder mehrere Dirt-Bike-Parks im Gemeindegebiet Bernhardswald realisiert werden sollen. Geeignete Standorte werden in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beraten und besprochen.

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob die Straße zur Mauth neu gemacht wurde. Bürgermeister Obermeier erklärt, dass hier nur vom Landkreis eine Oberbauverstärkung vorgenommen wurde und keine tieferen Erdarbeiten stattfanden.