Bekanntmachung Änderungsbescheid Einleiten von Niederschlagswasser aus den Entlastungsanlagen der öffentlichen Kanalisation im Mischsystem in den Bachhöflbach und in den Wenzenbach sowie Einleiten von Abwasser aus der Abwasserbehandlungsanlage Bernhardswald in den Wenzenbach

Bild für Landkreis Meldungen

Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 18.07.2023, Az.: S 31-4-6323-Bernhardswald, wurde die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis der Gemeinde Bernhardswald für das Einleiten von Niederschlagswasser aus den Entlastungsanlagen der öffentlichen Kanalisation im Mischsystem in den Bachhöflbach und in den Wenzenbach sowie das Einleiten von Abwasser aus der Abwasserbehandlungsanlage Bernhardswald in den Wenzenbach (Fl.-Nrn. 196/7, 450 und 1189/5, Gemarkung Bernhardswald) vom 28.03.2023, Az.: S 31-4-6323-Bernhardswald, wie folgt geändert:

 

-          Redaktionelle Änderung der Ziffer 1.1.4 „Beschreibung der Einleitungen aus den Entlastunganlagen von Niederschlagswasser aus der öffentlichen Kanalisation im Mischsystem und der Abwasserbehandlungsanlage Bernhardswald“

-          Der Einbau einer automatischen Entlastungs-Messeinrichtung an RÜ 1 ist vorerst nicht notwendig. Die Entlastungs-Messeinrichtungen an RÜB 1 und RÜB 2 sind umgehend, spätestens bis 30.09.2024 einzubauen, zu betreiben und zu unterhalten (Ziffer 2.1.5).

 

Die geänderte Erlaubnis liegt vom 15.08.2023 bis einschließlich 28.08.2023 im Rathaus der Gemeinde Bernhardswald, Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald zur Einsicht aus.

 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

 

Die Bekanntmachung finden Sie hier:

Bekanntmachung