Bekanntmachung: Änderung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser Bayerwaldstraße aus dem Baugebiet Bayerwaldstraße

08. Februar 2023: Bekanntmachung über den Antrag der Gemeinde Bernhardswald auf Änderung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet " Bayerwaldstraße " in den Bachhöflbach (Gewässer 3. Ordnung) im Rahmen der Erschließung des Baugebiets " Am Seeacker " in Bernhardswald

Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 06.02.2023 (Az.: S31-3-641.20.30-BERH-BG Am Seeacker) wurde die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Bayerwaldstraße" in den Bachhöflbach geändert. Die Gemeinde Bernhardswald besitzt nun die gehonene wasserrechtliche Erlaubnis um Niederschlagswasser aus den Baugebieten "Bayerwaldstraße" und "Am Seeacker" sowie von Bestandsflächen über zwei Regenrückhaltebecken und gedrosselt auf 59 I/s in den Bachhöflbach (auch Bachhofbächl genannt), bei Flurnummer 250/7 der Gemarkung Bernhardswald, einzuleiten.

Die gehobene Erlaubnis mit den dazugehörigen Plänen liegt vom 16.02.2023 bis einschließlich 02.03.2023 im Rathaus der Gemeinde Bernhardswald, Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald, zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Der Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des Landratsamts Regensburg unter https://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachung/ eingestellt.                               

Die Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung