Förderung für Sport- und Schützenvereine

13. Januar 2023: Sport- und Schützenvereine können jetzt ihre Anträge stellen - Stichtag 1. März 2023!

Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2023 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 01. März 2023 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Beizufügen sind die gültigen Übungsleiterlizenzen im Original.

Bei Übungsleiterlizenzen ohne Prägung, bei Ausdrucken der Übungsleiterlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen, oder bei Lizenzaufteilung ist die zusätzliche Abgabe des Formulars „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ zwingend erforderlich.

Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiterlizenzen.

Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Bürgerservice – Kommunales – Kommunalaufsicht, Abgaben, Zuschüsse – Vereinspauschale des Freistaates Bayern (Übungsleiterzuschüsse) gewähren.

Bei Fragen steht Frau Kronawitter, Telefon: 0941 4009-173, E-Mail: kommunalaufsicht@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird um Angabe einer E-Mail-Adresse in den Antragsunterlagen gebeten.

Landratsamt Regensburg