Keine Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen

02. August 2021: Es besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske auf den Anlagen von Wertstoffhöfen oder Deponien im Landkreis Regensburg!

Eine entsprechende Vorgabe ergibt sich weder aus der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) unmittelbar noch wurde vom Landratsamt Regensburg eine explizite Anordnung zum Tragen einer Maske in Wertstoffhöfen oder Deponien getroffen. Vielmehr ergibt sich aus § 3 Absatz 3 der 13. BayIfSMV nur die Empfehlung bei Nichteinhaltung des Mindestabstands eine Maske zu tragen.

Sollte sich die geltende Rechtslage insoweit ändern, werden wir Sie gesondert hierüber informieren.