Landtags- und Bezirkswahl am 8.10.2023 - Briefwahl ab sofort möglich

04. September 2023: Ab sofort können die Briefwahlunterlagen zur Landtags- und Bezirkswahl beantragt werden.

Der Antrag ist schriftlich oder mündlich möglich. Um eine eindeutige Identifizierung sicherzustellen, muss der Antragsteller auf jeden Fall Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine vollständige Wohnanschrift angeben.

Unzulässig ist die telefonische Beantragung oder eine Beantragung per sms.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Der Antrag kann im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung gestellt werden.

 

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.